- 56112 Lahnstein
Unterhalt
Unterhaltsfragen können die finanzielle Sicherheit von Ihnen und Ihren Kindern unmittelbar betreffen. Ich prüfe Ansprüche, Einkommen und mögliche Einwände.
Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage, wer wem in welcher Höhe Unterhalt schuldet. Dabei können Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Unterhalt richtig berechnen
Für die Berechnung kommt es unter anderem auf Einkommen, notwendige Ausgaben, Betreuung und Alter der Kinder sowie weitere Unterhaltspflichten an. Beim Kindesunterhalt spielt regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle eine wichtige Rolle. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung des Einzelfalls.
Ich kläre mit Ihnen, ob ein Anspruch besteht, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie Unterhalt geltend machen oder auf eine Forderung reagieren können. Wenn keine Einigung möglich ist, vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren.
Häufige Fragen zum Unterhalt
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Trennungsunterhalt kann für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung verlangt werden. Nachehelicher Unterhalt betrifft die Zeit danach und setzt zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen voraus.
Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Die Berechnung berücksichtigt vor allem das bereinigte Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das Alter des Kindes und die Zahl weiterer Unterhaltsberechtigter. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als Orientierung.
Was kann ich tun, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird?
Zunächst sollte der Anspruch konkret berechnet und schriftlich geltend gemacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhalt anschließend gerichtlich durchgesetzt werden.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Lahnstein berate ich Sie bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Sie erhalten eine klare Einschätzung und eine Vertretung, die Ihre Interessen im Blick behält.
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