- 56112 Lahnstein
Vermögensaufteilung
Bei einer Trennung müssen gemeinsame Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geordnet werden. Ich prüfe Ihre Ansprüche und unterstütze Sie bei einer fairen Klärung.
Eine Trennung betrifft oft mehr als die persönliche Beziehung. Gemeinsame Konten, Immobilien, Darlehen, Unternehmen oder andere Vermögenswerte müssen bewertet und verteilt werden. Zugleich stellt sich die Frage, wer für gemeinsame Schulden verantwortlich ist.
Zugewinnausgleich und gemeinsames Vermögen
Im gesetzlichen Güterstand kann ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Dabei wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat. Für die Berechnung sind Nachweise zum Anfangs- und Endvermögen sowie zu Schenkungen und Erbschaften erforderlich.
Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen, der Bewertung Ihrer Ansprüche und der Verhandlung mit der anderen Seite. Bei gemeinsamen Immobilien klären wir zusätzlich Fragen zu Nutzung, Verkauf, Auszahlung und laufender Finanzierung.
Häufige Fragen zur Vermögensauseinandersetzung
Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich gleicht den Unterschied zwischen den während der Ehe erzielten Vermögenszuwächsen der Ehegatten aus. Er wird grundsätzlich durch eine Geldzahlung erfüllt.
Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie?
Die Ehegatten können die Immobilie verkaufen, einer kann den anderen auszahlen oder beide bleiben zunächst gemeinsam Eigentümer. Dabei müssen Wert, Finanzierung, Nutzung und steuerliche Folgen geprüft werden.
Wer haftet für gemeinsame Schulden?
Das hängt davon ab, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat und welche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bestehen. Die Trennung beendet eine gemeinsame Haftung gegenüber der Bank grundsätzlich nicht.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Lahnstein berate ich Sie bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Sie erhalten eine klare Einschätzung und eine Vertretung, die Ihre Interessen im Blick behält.
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Sie stehen vor einer Trennung oder haben bereits Post vom Gericht erhalten? Vereinbaren Sie eine Erstberatung. Bringen Sie Ihre Fragen und die wichtigsten Unterlagen mit, damit wir Ihre Situation konkret einordnen können.