Honorar
Die Kosten einer familienrechtlichen Beratung hängen vom Gegenstand und Umfang Ihres Anliegens ab. Häufig richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Maßgeblich ist dabei in vielen Verfahren der sogenannte Verfahrenswert.
Für eine erste Beratung können Sie vorab klären, welche Kosten voraussichtlich entstehen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder Beratungshilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, prüfen wir gemeinsam die Voraussetzungen.
In geeigneten Fällen kann auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschale vereinbart werden. Über die Berechnung und mögliche Zahlungswege informiere ich Sie verständlich, bevor weitere Schritte erfolgen. So wissen Sie, womit Sie rechnen müssen.